Dem Vernehmen nach werden mit 01.01.2015 die Pauschalgebühren der at. Fahrbegünstigung wie folgt erhöht.
Die Valorisierung ist im DB 150 geregelt (analog Gehaltsanpassung).
Pauschalversteuerung | Einzelfahrtversteuerung |
ab dem vollendeten 61. Lebensjahr |
bis zum vollendeten 61. Lebensjahr |
1. Klasse | € 4,57 (statt € 4,46) | 1. Klasse | € 4,57 (statt € 4,46) | € 6,39 (statt € 6,24) |
2. Klasse | € 2,28 (statt € 2,23) | 2. Klasse | € 2,28 (statt € 2,23) | € 6,39 (statt € 6,24) |
Diese Beträge werden in der detaillierte Bezugsaufstellung, die im Zusammenhang mit der jährlichen Pensionserhöhung übermittelt wird, im Jänner 2015 zu sehen sein.
Auch wird – anlässlich der Änderung des Firmennamens (SSC => BCC) und –adresse – noch einmal der PensionistInnenausweis zugesandt.