Erhöhung der a.t.Fbg. Pauschalgebühren und Einzelfahrtverst.

Dem Vernehmen nach werden mit 01.01.2015 die Pauschalgebühren der at. Fahrbegünstigung wie folgt erhöht.
Die Valorisierung ist im DB 150 geregelt (analog Gehaltsanpassung).

Pauschalversteuerung Einzelfahrtversteuerung

 

ab dem vollendeten 61.
Lebensjahr
bis zum vollendeten 61.
Lebensjahr

 

1. Klasse € 4,57 (statt € 4,46) 1. Klasse € 4,57 (statt € 4,46) € 6,39 (statt € 6,24)
2. Klasse € 2,28 (statt € 2,23) 2. Klasse € 2,28 (statt € 2,23) € 6,39 (statt € 6,24)

 

Diese Beträge werden in der detaillierte Bezugsaufstellung, die im Zusammenhang mit der jährlichen Pensionserhöhung übermittelt wird, im Jänner 2015 zu sehen sein.

 

Auch wird – anlässlich der Änderung des Firmennamens (SSC => BCC) und –adresse – noch einmal der PensionistInnenausweis zugesandt.

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