Die originale Information ist auf
http://www.pensionsservice.oebb.at/Verlaengerung_der_at._Fahrbeguenstigungsausweise/index.jsp
zu sehen.
Der Versand der Unterlagen für die at. Fahrbegünstigung erfolgt im Zeitraum vom 09.12.2014 bis 16.12.2014!
Sollten Sie nach diesem Zeitraum keine bzw. nicht alle Unterlagen erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: 1030 Wien, Erdberger Lände 40-48 Tel.: +43 (1) 93000 32500 – 2 (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00) e-mail pensionsservice@oebb.at
Hier eine Kurzfassung (ohne Bilder) und der Hinweis, dass die Marken nun drei Jahre gültig sind:
Die Berechtigungsmarken zur Inanspruchnahme der at. Fahrbegünstigung mit dem Aufdruck „2014“ sind nur mehr bis 31.Jänner 2015 gültig! Daher muss die Gültigkeitsdauer Ihrer aktuellen Fahrausweise verlängert werden.
Bereits ab Mitte Dezember 2014 erhalten alle anspruchsberechtigten Personen (ausgenommen Besitzer einer ID Card) und deren Angehörige die erforderlichen persönlichen Unterlagen inkl. eines Begleitschreibens für die at. Fahrbegünstigung.
Die Sendung besteht, je gewählter Nutzungsart, aus:
• Berechtigungsmarke(n)
• Internationalen Ermäßigungskarte(n)
• Freifahrscheine für 2015 bei Einzelfahrtversteuerung
Sie finden für sich und jeden Ihrer Angehörigen eine neue Berechtigungsmarke. Überprüfen Sie bitte ob für jeden in Ihrer Familie, der die Fahrbegünstigung in Anspruch nimmt, auch eine Berechtigungsmarke vorhanden ist und ob die Jahreszahl auf der Berechtigungsmarke die richtige Farbe hat, beziehungsweise die Wagenklasse stimmt.
Die neuen Berechtigungsmarken haben ein neues Design. Sie tragen im linken Feld die Jahreszahl „17“ und sind nun maximal 3 Jahre gültig, das heißt bis längstens zum 31.01.2018. Die Farben rot und grün kennzeichnen wie bisher Ihr gewähltes Versteuerungsmodell.
Auf der rechten Seite befindet sich ein maschinell auslesbarer Code (Aztec-Code). Dieser Code beinhaltet in komprimierter Form ausschließlich die auf der Berechtigungsmarke angeführten Daten und ermöglicht den Kontrollorganen der ÖBB, nach Schaffung der technischen Voraussetzungen, den Anspruch der at. Fahrbegünstigung online zu prüfen.
Internationale Ermäßigungskarte(n)
Sie erhalten für sich und jeden Ihrer Angehörigen, der Anspruch hat, eine Karte. Kinder über 25 Jahre haben keinen Anspruch und erhalten daher auch keine Karte.
Überprüfen Sie bitte ob für jeden in Ihrer Familie, der Anspruch hat, auch eine Ermäßigungskarte vorhanden ist und ob die Wagenklasse stimmt. Ermäßigungskarten ohne aufgedruckte persönliche Daten dürfen nicht verwendet werden.