VAEB beschließt den Behandlungsbeitrag für ihre Versicherten zu reduzieren

Das höchste Gremium der VAEB, die Generalversammlung,
beschließt eine Halbierung des Behandlungsbeitrages von derzeit 14 % auf 7 %. Der 12. Dezember wird in die Geschichtsbücher der VAEB eingehen. Erstmalig wird der Behandlungsbeitrag gesenkt. Die Maßnahme ist auf 4 Jahre befristet und gilt bei der Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe. Versicherte der VAEB, die ab 01 / 2015 einen Arzt aufsuchen, bezahlen nur mehr 7 % Selbstbehalt anstelle der bisherigen 14 %.
Weiters ist vorgesehen, dass bei Kindern – unabhängig vom Einkommen des Versicherten – ab 01 2015 auf die Entrichtung des
Behandlungsbeitrages verzichtet wird. Diese Maßnahme gilt ebenfalls ab 01 / 2015 und ist unbefristet.
Im Bereich der Psychotherapie wird der Kostenzuschuss bei
Einzeltherapien um 25 % angehoben, sodass pro Sitzung nunmehr 28,- Euro bezuschusst werden.
Bei CT- und MR-Bewilligungen entfällt ab 01 / 2015 die
Genehmigungspflicht durch den Chefarzt, wenn die Zuweisung zur
Untersuchung durch einen Vertragsfacharzt des jeweiligen Fachgebietes erfolgt.
Mit dieser breiten Palette an zusätzlichen Verbesserungen sei
gewährleistet, so Winkler, dass „Gesundheit für unsere Versicherten umfassend leistbar bleibt.“
Die VAEB ist ein berufsorientierter Versicherungsträger, der aus der Fusion der ehemaligen Versicherung der Eisenbahner mit der
Versicherungsanstalt des Bergbaus entstanden ist. Die VAEB gibt es in der Form seit 1.1.2005 und sie ist für die Durchführung der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung zuständig. Die VAEB ist ein bundesweit organisierter Versicherungsträger, der für 235.000 Versicherte in ganz Österreich zuständig ist.

Rückfragehinweis:
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
Bereich Gesundheit und Innovationen
Direktor Werner Bogendorfer
Linke Wienzeile 48-52, 1060 Wien
Tel.: +43 (0)50 2350-36100
Fax: +43 (0)50 2350-76100
E-Mail: werner.bogendorfer@vaeb.at
~

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.