Steuerreform 2016: Änderungen bei der at. Fbg

 Steuerreform 2016: Änderungen bei der at. Fbg

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Für Mitarbeiter im Ruhestand und deren Angehörige bleibt die at. Fbg. unverändert und die Versteuerung erfolgt wie bisher.
Im Anhang das Informationsblatt von vida zu den Änderungen.
Der neue Fahrbegünstigungsrechner soll nächste Woche auf der Homepage der vida zur Verfügung stehen (login erforderlich).

Aufgrund des Wartungserlasses des Finanzministeriums gab es in den letzten Wochen einige Unruhe im Bezug der Anwendung an Angehörige und Pensionisten.
Nach sehr intensiven Verhandlungen der Konzernvertretung mit SPÖ Regierungskollegen konnte nun ein herzeigbarer Kompromiss errungen werden.
Die Steuerreform 2016 bringt auch entscheidende Verbesserungen bei der at. Fbg.:

  • Alleinstehende MitarbeiterInnen oder Familien mit Kindern unter 15 Jahren zahlen ab 01.01.2016 keine Lohnsteuer für die at. Fbg.
  • Die Bemessungsgrundlagen für Angehörige in der Pauschalversteuerung bleiben unverändert (€ 305,55 pro Person).
  • Für Angehörige gilt weiter der Freibetrag für Sachzuwendungen in Höhe von € 186.-, Freifahrscheine bleiben steuerfrei.
  • Auslandsfreifahrten von Mitarbeitern sind steuerfrei.
  • Für Pensionisten und deren Angehörige ändert sich nichts, die Versteuerung erfolgt wie bisher.

vida, 14.12.2015

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