Ruhegenussbezieher
Auf www.vida.at sind die Änderungen ab 1.1.2016 aufgeführt
Die Steuerreform 2016 bringt auch entscheidende Verbesserungen bei der at. Fahrbegünstigung:
- Alleinstehende MitarbeiterInnen oder Familien mit Kindern unter 15 Jahren zahlen ab 01.01.2016 keine Lohnsteuer für die at. Fahrbegünstigung.
- Die Bemessungsgrundlagen für Angehörige in der Pauschalversteuerung bleiben unverändert (€ 305,55 pro Person).
- Für Angehörige gilt weiter der Freibetrag für Sachzuwendungen in Höhe von € 186.-, Freifahrscheine bleiben steuerfrei.
- Auslandsfreifahrten von Mitarbeitern sind steuerfrei.
- Für Pensionisten und deren Angehörige ändert sich nichts, die Versteuerung erfolgt wie bisher.Im Downloadbereich finden Sie das Informationsblatt zu den Änderungen ab 1. Jänner sowie den neuen Online-Rechner für 2016.
Unter „Linktipp“ kommen Sie zum noch bis Ende 2015 geltenden at.Fahrbegünstigungrechner.
Achtung: Download und Rechner nur sichtbar nur für eingeloggte Mitglieder!
Möchte dieser Mitteilung anschließen, dass es eine Forderungen der Gewerkschaft war, die Mitarbeiterrabatte von € 500 / 10 % auf € 1.000 / 20 % zu erhöhen. Erst das machte die faktische Steuerfreiheit für die aktiven MA aus.