Die Pauschalgebühren erhöhen sich mit 01.01.2017 . . . . . im Modell Pauschalversteuerung ergibt dies folgende Erhöhung
für die 2. Klasse von 2,32 € auf 2,35 € Erhöhung um 0,03 € *)
für die 1. Klasse von 4,65 € auf 4,73 € Erhöhung um 0,08 € *)
im Modell Einzelfahrtversteuerung ergibt dies – unabhängig von der Wagenklasse – eine Erhöhung von 6,51 € auf 6,61 € Erhöhung um 0,10 €
Anmerkung: Für die Monatspauschalgebühr ist auch Umsatzsteuer zu leisten. Die jeweiligen Beträge sind in der “Verständigung über die Leistungshöhe zum 01. Jänner 2017” zu sehen. Die Zusendung erfolgt zum Jahreswechsel – bitte Posteingang beachten!
*) Ab dem Monat, das auf die Vollendung der tarifmäßigen Seniorenaltersgrenze aller zum Verband aus primär Begünstigtem und Angehörigen zählenden Personen folgt, beträgt die Monatspauschalgebühr unabhängig vom gewählten Modell die jeweils unter „Pauschalnutzung“ angeführte jeweilige Höhe.