A.t. Fahrbegünstigung – Ablöse des Papierausweises Str P50-02

Ablöse des Papierausweises Str P50-02 für Pensionisten und Angehörige –
Neuausstellung einer Plastikkarte (ÖBB-Berechtigungsausweis)!
Im Mai 2018 sollen die neuen ÖBB-Berechtigungsausweise an die Wohnadresse per
Post versendet werden.
Die bisher ausgegeben Papierausweise (Vignette 2017) gelten bis 31.07.2018
automatisch weiter.
Im Dezember 2017 bekommt jeder ein Info-Schreiben diesbezüglich nachhause
gesendet. Auch in der Mitarbeiterzeitschrift „Unsere ÖBB“ wird im Dezember 2017
und Juni 2018 ausführlich darüber informiert werden.
Neu ist, es gibt kein Foto mehr auf der Plastikkarte, gleichgehalten wie auch bei der
ÖBB Vorteilscard!
Dafür muss zukünftig ein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt werden!
Der alte Papierausweis (mit Lichtbild) wird noch ein ½ Jahr zur Legitimierung
anerkannt werden.
Auch Kinder über 6 Jahre müssen zumindest einen Schülerausweis (mit Foto)
mitführen.
Die Karte wird auf der Vorderseite mit einem sogenannten Aztec-Code ausgestattet,
in dem nur die Ausweisnummer gespeichert ist, anhand dessen der Zugbegleiter mit
dem Lesegerät den Anspruch 1. / 2. Klasse, Einzelfahrt- oder Pauschalversteuerung
ablesen kann.
Sämtliche Änderungen sind dann tagesaktuell am ZUB-Lesegerät ersichtlich. Das
bedeutet, dass bei einer Umstellung oder Neuausstellung die Daten ab dem
nächsten Tag 0:00 Uhr bereits verfügbar sind.
Bisher gab es oft Wartezeiten bis zu 3 Wochen!
Eine elektronische Selbstumstellung der Anspruchsleistungen gibt es nicht!
Es gibt keine personenbezogene Speicherung von Daten!
Wer, wann und wohin gefahren ist!
Zustimmung seitens der Privatbahnen erfolgte vom Fachverband der
Schienenbahnen, vertreten durch Dr. Scheibner und Mag. Woppel.
Die Privatbahnen bekommen zur Kontrolle eine eigene Applikation von der ÖBB zur
Verfügung gestellt.
Montafoner- und Raaberbahn nutzen bereits jetzt unser Ablesesystem.
Mitarbeiter die bis zur Umstellung in Pension gehen, bekommen noch einen
Papierausweis ausgestellt.
A.t. Fahrbegünstigung – Ablöse des Papierausweises Str P50-02
Der einmalige Umstieg im Jahr bleibt nach wie vor aufrecht! (Finanztechnisches
Problem!)
Kartennutzung im BahnBistro möglich, wenn dort ein Lesegerät vorhanden ist.
Fahrbegünstigungsrechner:
Für alle aktiven befindet sich dieser im HR-Portal. Damit erfolgt die Berechnung
genau für den Mitarbeiter.
Für die Pensionisten wurde ab sofort ein „Elektronisches Self-Service“ eingerichtet,
Einstieg über die Pensionsservice Homepage und gemeinsam mit der
„Bürgerkarte“ kommt man zum Fahrbegünstigungsrechner und auch zur Anzeige
aller Daten des Pensionsabschnittes. Weil am Bankbeleg können diese Daten
aufgrund der Bankvorschriften (SEBA Richtlinie) nur mehr in verkürzter Form
dargestellt werden.
http://www.pensionsservice.oebb.at/

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