Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheit gesetzt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Zur derzeitigen Situation wurden Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheit gesetzt.

Zum kommenden Montag, den 16.03.2020, hat die BVAEB im Zusammenhang mit den Verordnungen der Bundesregierung und dem Coronavirus Erleichterungen in der Bewilligungspraxis festgelegt. Nachstehend könnt ihr die Details erfahren. Ich wünsche euch alles Gute und ersuche euch alle Anweisungen ernst zu nehmen.

Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheit gesetzt


Zum kommenden Montag, den 16.03.2020, hat die BVAEB im Zusammenhang mit den Verordnungen der Bundesregierung und dem Coronavirus Erleichterungen in der Bewilligungspraxis festgelegt.
Diese Erleichterungen umfassen bis auf weiteres:
·       Medikamente können über telefonische Kontaktaufnahme zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient verordnet werden. Das Rezept wird elektronisch an die Apotheken zugestellt.
       Für Medikamentenabholungen in Apotheken ist auf diesem Weg kein Rezeptschein erforderlich. Die Abgabe erfolgt auch an Dritte, sofern diese Namen und SV-Nummer der Patientin/des Patienten angeben können.
·       Die Bewilligungspflicht für die häufigsten Medikamente ist aufgehoben und diese können für den Bedarf von 3 Monate abgegeben werden.
·       Ebenso sind Heilbehelfe und Hilfsmittel bis 1.500 Euro sowie Krankentransporte bewilligungsfrei.
·       Arbeitsunfähigkeitsmeldungen sowie, wenn sie für eine Behandlung geeignet sind, Telemedizinische Krankenbehandlungen (Ärzte, Hebammen, Psychologen, Psychotherapeuten) können telefonisch oder über Videotelefonie erfolgen und abgerechnet werden.
Durch diese Änderungen in der Bewilligungspraxis ist sowohl die Einhaltung der behördlichen Vorgaben möglich, als auch die bestmögliche Unterstützung für Ihre Versorgung weiterhin gewährleistet.     

Mit freundlichen Grüßen
Helene Starzer

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