a.t.Fahrbegünstigung

Infos aus dem Konzernbetriebsrat

At. Fahrbegünstigung ab 1.1.2024

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, durch den Wegfall der Ö-Card im Zuge der Einführung des Klimatickets war eine Neuevaluierung der außertarifmäßigen Fahrbegünstigung (kurz: at. Fbg.) not­wendig. Diese wurde in den letzten Monaten gemeinsam mit den Finanzbehör­den vorgenommen.

Wir freuen uns, euch folgendes erfreuliche Update betreffend dieser Neuevaluierung geben zu können:

Die Sachbezugswerte der Pauschalversteuerung der 2. Klasse werden in fast allen Bereichen, zum Teil wesentlich, günstiger und damit auch attraktiver.

Die Sachbezugswerte der Pauschalversteuerung der 1. Klasse sinken ebenso in wesentlichen Teilen.

Dort wo die Werte steigen, steigen sie nur geringfügig – dies bleibt größtenteils ohne Auswirkung, da auf Grund des Mitarbeiterrabatts in Höhe von jährlich € 1.000,00 keine Veränderung des Nettobezugs eintritt.

Im Folgenden wollen wir euch eine kurze Übersicht über die Details geben.

Gleich bleibt:

Jede/r Mitarbeiter:in hat pro Jahr einen Steuerfreibetrag in Höhe von € 1.000,00.

Wie bisher zahlen wir auch weiterhin die monatliche Pauschalgebühr für die at. Fbg. Sie wird automatisch bei der Bezugsabrechnung einbehalten.

Keine Änderung bei Auslandsfreifahrscheinen.

Hier wird wie gehabt für alle Anspruchsberechtigten ein pauschaler Sachbezug in Höhe von € 24,00 pro Kalenderjahr abgerechnet – unabhän­gig von der verbrauchten Anzahl der Auslandsfreifahrscheine.

Infos aus dem Konzernbetriebsrat

Warum kommt es zu einer Änderung?

Die Basis für die Berechnung der at. Fbg. war die Österreich-Card. Durch den Wegfall der Ö-Card im Zuge der Einführung des Klimatickets war eine Überprüfung bzw. Anpassung notwendig.

Der neue jährliche Sachbezugswert bei der Pauschalversteuerung beträgt für Mitarbeiter:innen ab 1.1.2024:

1. Klasse

2. Klasse

ab 1.1.2024

bis 31.12.23

ab 1.1. 2024

bis 31.12.23

Mitarbeiter:innen

730,93

719,13

364,28

525,20

Angehörige

290,60

325,09

290,60

325,09

Kinder über 15 J.

290,60

325,09

290,60

325,09

Kinder unter 15 J.

189,64

185,00

49,64

130,00

Wieviel kostet die monatliche Pauschalgebühr für die at. Fbg.?

Für das Jahr 2023 beträgt die monatliche Pauschalgebühr im Modell Pauschal­versteuerung • für die 1. Klasse € 5,81 • und für die 2. Klasse € 2,88. • Im Modell Einzelfahrt-Versteuerung beträgt die Pauschalgebühr € 8,13.

Die Pauschalgebühren werden ab 1.1.2024 um die Höhe der Gehaltsanpassung 2024 (lt. Richtlinie) angepasst.

Anzahl der Freifahrscheine pro Kalenderjahr

Die Anzahl der Freifahrscheine bleibt für 2024 unverändert und wird sich ab 1.1.2025 wie nachstehend angeführt verändern:

ab 2025

bis 2024

1. Klasse

8 Stück

10 Stück

2. Klasse

11 Stück

14 Stück

Steuerticket ab 1.1.2024

Die Kilometer-Sätze des Steuertickets ändern sich ab 1.1.2024 brutto/Kilometer:

ab 1.1.2024

bis 31.12.23

Sachbezug 1. Klasse

0,12

0,11

Sachbezug 2. Klasse

0,08

0,07

A.t. Fahrbegünstigungsrechner

Für individuelle Berechnungen steht wie gewohnt der at. Fahrbegünstigungs­rechner im HR-Portal zur Verfügung. Ab 1.1.2024 sind die oben angeführten Werte für die Berechnungen verfügbar.

Folgende Änderungen können im HR-Portal selbst vorgenommen werden:

  • • Modell der at. Fahrbegünstigung ändern (Pauschal, Einzelfahrt, Verzicht)
  • • Foto auf dem Ausweis ändern
  • • Verwaltung der Angehörigen (Pauschal, Einzelfahrt, Verzicht)
  • • Änderung der Wagenklasse

Da die at. Fbg. auch Freifahrten für Familienmitglieder umfasst, gibt es derzeit keine Überlegungen auf das Klimaticket umzusteigen.

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