Geltungsbereich ÖBB-Berechtigungsausweis (ID-Card) bzw. Ausweis Str P 50-02

Version 6.0 /2014 1 15.12.2014

Bereich ÖBB
Autoreisezüge im Binnenverkehr
Pauschal- bzw. Einzelfahrtversteuerung (nur Bezahlung der tarifmäßigen Autofracht)
Autoschleuse Tauernbahn* mit Einzelfahrtversteuerung*: € 10,- (einfache Fahrt)
mit Pauschalversteuerung: € 5,- (einfache Fahrt)
ÖBB-Postbus GmbH 50 % Ermäßigung auf ehemaligen Bahnbuslinien (keine
Ermäßigung auf ehemaligen Postbuslinien) (Pauschal- bzw. Einzelfahrtversteuerung);
*ab 14.12.2014

Eisenbahnverkehrsunternehmen (mit gültigen Übereinkommen)
Einzelfahrtversteuerung
Im Rahmen des Modells Einzelfahrtversteuerung kann der Mitarbeiter alle Strecken der ÖBB und der Eisenbahnverkehrsunternehmen nur in Verbindung mit einem zusätzlichen Fahrausweis (at. Fbg-Freifahrschein, at. Fbg-Fahrausweis, Steuerticket) nutzen. Zum Nachweis dieses Anspruches erhält der Mitarbeiter einen ÖBB-Berechtigungsausweis (ID Card), die einen Klassenaufdruck „A“ für die Nutzung der ersten Wagenklasse und „B“ für die Nutzung der zweiten Wagenklasse aufweist. Die Option Einzelfahrtversteuerung hemmt nicht den Anspruch auf eine Wohnfreikarte. Angehörige und Ruhegenussempfänger erhalten einen Ausweis Str P50-02 mit einer Vignette,
welche die Jahreszahl aufweist, bis zu der der Ausweis Gültigkeit besitzt. Die Farbe des
Jahresaufdrucks der Vignette ist für den Gültigkeitszeitraum 2015/2016/2017 rot.

Pauschalversteuerung
Im Rahmen des Modells Pauschalversteuerung kann der Mitarbeiter alle Züge der ÖBB und der Eisenbahnverkehrsunternehmen ohne zeitliche und quantitative Einschränkung nutzen. Zum Nachweis dieses Anspruches erhält der Mitarbeiter einen Berechtigungsausweis (ID Card), die einen Klassenaufdruck „1“ für die Nutzung der ersten Wagenklasse und „2“ für die Nutzung der zweiten Wagenklasse aufweist.
Angehörige und Ruhegenussempfänger erhalten einen Ausweis Str P50-02 mit einer Vignette, welche die Jahreszahl aufweist, bis zu der der Ausweis Gültigkeit besitzt. Die Farbe des Jahresaufdrucks der Vignette ist für den Gültigkeitszeitraum 2015/2016/2017 grün.
Der Ausweis Str P50-02 (Vignette grün) sowie die Berechtigungsausweis (ID Card) berechtigen ohne weitere Fahrausweise zur Nutzung der Linien der ÖBB und der
Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Graz-Köflacher Eisenbahn (GKB)
Graz Hbf – Lieboch – Köflach
Graz Hbf – Lieboch – Wies-Eibiswald
Graz Hbf – Werndorf (in GKB-Zügen) – Wies-Eibiswald
Gültig: Pauschalversteuerung, Einzelfahrtversteuerung, Wohn- und Streckenkarten;

Montafonerbahn AG (MBS)
Bludenz – Schruns
Gültig: Pauschalversteuerung, Einzelfahrtversteuerung, Wohn- und Streckenkarten;

Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (ROeEE)
Ebenfurth – Sopron: Neusiedl am See – Pamhagen
Gültig: Pauschalversteuerung, Einzelfahrtversteuerung, Wohn- und Streckenkarten;
Version 6.0 /2014 2 15.12.2014

Stern & Hafferl Verkehrsgesellschaft m.b.H. (StH)
Lokalbahn Gmunden – Vorchdorf AG (GV)
Lokalbahn Lambach – Vorchdorf-Eggenberg (LV)
Lokalbahn Vöcklamarkt – Attersee AG (VA)
Linzer Lokalbahn AG (LILO)
Schienenersatzverkehr – Lambach – Haag am Hausruck
Gültig: Pauschalversteuerung, Einzelfahrtversteuerung, Wohn- und Streckenkarten;

Stern & Hafferl Verkehrsgesellschaft m.b.H. (StH)
(Atterseeschiffahrt) 50 % Ermäßigung > nur mit Pauschalversteuerung

Steiermärkische Landesbahnen (StLB)
Feldbach – Bad Gleichenberg
Gleisdorf – Weiz
Peggau/Deutschfeistritz – Übelbach
Unzmarkt – Tamsweg
Gültig: Pauschalversteuerung, Einzelfahrtversteuerung, Wohn- und Streckenkarten;

Salzburg AG Lokalbahn (SLB)
Salzburg Lokalbahn – Lamprechtshausen/Trimmelkam
Alle Obuslinien der Salzburg AG
Gültig: Pauschalversteuerung, Einzelfahrtversteuerung, Wohn- und Streckenkarten;

Pinzgauer Lokalbahn (PLB)
Zell am See – Krimml
Gültig: Pauschalversteuerung, Einzelfahrtversteuerung, Wohn- und Streckenkarten;

Schafbergbahn
Zahnradbahn St. Wolfgang Schafbergbahnhof – Schafbergspitze
Ca. 50 % Ermäßigung > Pauschal und Einzelfahrtversteuerung;

AG der Wiener Lokalbahnen (WLB)
Wien/Oper – Baden/Josefsplatz
Gültig: Pauschalversteuerung, Einzelfahrtversteuerung, Wohn- und Streckenkarten;

Zillertaler Verkehrsbetriebe AG (ZB)
Jenbach Zillertalbahn – Mayrhofen
Gültig: Pauschalversteuerung, Einzelfahrtversteuerung, Wohn- und Streckenkarten;

Stubaitalbahn AG*
Innsbruck – Fulpmes
Gültig: Pauschalversteuerung, Einzelfahrtversteuerung, Wohn- und Streckenkarten;

Achenseebahn AG (AB)
Jenbach/Achenseebahn – Seespitz/Schiffstation
50 % Ermäßigung > Pauschal- und Einzelfahrtversteuerung;
Kinder zwischen 6 – 15 Jahren mit Ausweis haben eine Ermäßigung von 40% (vom Halbpreis)

Niederösterreichische Verkehrsorganisationsges.m.b.H. (NÖVOG)*
Mariazellerbahn
St. Pölten – Mariazell Pauschal- und Einzelfahrtversteuerung
Citybahn Waidhofen
Waidhofen/Ybbs – Gstadt Pauschal- und Einzelfahrtversteuerung
Wachaubahn > 20% Ermäßigung Pauschal- und Einzelfahrtversteuerung
Krems – Emmersdorf
Waldviertlerbahn > 20% Ermäßigung Pauschal- und Einzelfahrtversteuerung
Gmünd – Groß Gerungs        Gmünd – Litschau
Reblaus Express > 20% Ermäßigung Pauschal- und Einzelfahrtversteuerung
Retz – Drosendorf
Schneebergbahn > 15% Ermäßigung Pauschal- und Einzelfahrtversteuerung
Puchberg/Schneeberg – Hochschneeberg
Gültig: Pauschalversteuerung, Einzelfahrtversteuerung, Wohn- und Streckenkarten;
*Die Ausgabe von Steuertickets beschränkt sich auf die Ausgabe im Intranet bzw. Internet und beim Kundenservice der ÖBB Personenverkehr AG (0800-201247) – und ist auf folgenden Eisenbahnverkehrsunternehmen möglich >
 Graz-Köflacher Eisenbahn (GKB),  Montafonerbahn AG (MBS),  Niederösterreichische Verkehrsorganisationsges.m.b.H. (NÖVOG) (Mariazellerbahn); Pinzgauer Lokalbahn (PLB),  Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn (ROeEE), Stern & Hafferl Verkehrsgesellschaft m.b.H. (StH),  Steiermärkische Landesbahnen (StLB), Salzburg AG Lokalbahn (SLB),  Zillertaler Verkehrsbetriebe AG (ZB), Version 6.0 /2014 3 15.12.2014 und ist auf folgenden Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht möglich > Stubaitalbahn AG  NÖVOG (Citybahn Waidhofen)  AG der Wiener Lokalbahnen (WLB)
Städtische Verkehrsunternehmen
Innsbrucker Verkehrsbetriebe (IVB)
Straßenbahn, Obus und Autobuslinien der Innsbrucker Verkehrsbetriebe38 % Ermäßigung im Stadtverkehr sonst 50 % Ermäßigung
Straßenbahnverkehr in Gmunden Freifahrt – jedoch nur mit Pauschalversteuerung und in Verbindung mit einer Dauerfreikarte der Stern&Hafferl Verkehrsgesellschaft m.b.H. 10 Dauerfreikarten liegen beim Bf. Gmunden auf;
Holding Graz Linien ca. 50 % Ermäßigung auf 10-Fahrten-Karte bzw. Strecken- und Gesamtnetz-Monatskarten (nur für aktive Mitarbeiter)
City Air Terminal BetriebsgmbH (CAT) Ermäßigung auf die gewöhnlichen Fahrpreise einfacher Fahrt bei Online-Buchung > Promo-Code > OEBBMA-S oder OEBBMA-R
Schifffahrtsunternehmen

Attersee-Schifffahrt 50 % Ermäßigung > nur mit Pauschalversteuerung
Bodensee-Schifffahrt (BSB) Kursschiffe siehe FIP – BSB
(keine Ermäßigung bei Ausflugsfahrten der ÖBB)
DDSG Blue Danube -25% Ermäßigung auf Linienschifffahrten in WienGroße Donaurundfahrt/Donaukanalrundfahrt/Abendrundfahrt für einen at.Fahrbegünstigungsberechtigten + 1 Begleitperson
-25% Linienschifffahrten in der Wachau
-25% Tagesausflug Wien – Dürnstein
-25% Themenschifffahrten in Wien
-25% Themenschifffahrten in der Wachau
-5% Linienschifffahrten International – Budapest
Ausgenommen: Kombitickets, Sonnwendfahrten, Silvester
Gala, Sonderfahrten und bereits ermäßigte Tarife. Die Ermäßigung kann nur für Tickets nicht für Gutscheine geltend gemacht werden.

Seil- und Bergbahnunternehmen
Arlberger Bergbahnen AG und Stubner Fremdenverkehrsges.m.b.H.
35 % Ermäßigung auf allen Anlagen bei Halbtages- und Tageskarten, 6- und 7- Tage Skipässen 50 % Ermäßigung auf bestimmten Anlagen bei Einzelkarten Schipässe und Tageskarten berechtigen auch zur Benützung der Liftanlagen in Lech und Zürs
Bergbahn AG Kitzbühel 30 % Ermäßigung auf allen Anlagen bei Ski- und Wahlskipässen sowie verschiedenenTageskarten  30 % Ermäßigung auf bestimmten Anlagen beiEinzel- und Punktekarten
Gletscherbahn Kaprun AG ca. 40 % Ermäßigung auf allen Anlagen bei Tageskarten und Skipässen  40 % Ermäßigung auf bestimmten Anlagen beiEinzelkarten
Schmittenhöhebahn AG ca. 40 % Ermäßigung auf allen Anlagen bei 6-Tage-Skipassbzw. Tageskarten gegen Bezahlung des Fahrpreises für Kinder in der Hauptsaison 50 % Ermäßigung auf bestimmten Anlagen bei Einzelkarten Version 6.0 /2014 4 15.12.2014
Schafbergbahn
Zahnradbahn St. Wolfgang Schafbergbahnhof – Schafbergspitze  Ca. 50 % Ermäßigung > Pauschal- und Einzelfahrtversteuerung; Inhaber des ÖBB-Berechtigungsausweises (ID-Card) oder eines Ausweises Str P 50-02 haben – bei  Erfüllung der entsprechenden zusätzlichen Voraussetzungen – auch Anspruch auf  Fahrbegünstigungen auf dem Netz (in den Zügen/auf den Schiffen) ausländischer  Verkehrsunternehmen:

AUSLAND

Verkehrsunternehmen, die der Vereinigung FIP angehören
Freifahrt wird über Ansuchen in Form des elektronischen FIP-Fahrscheins gemäß den bilateralen Vereinbarungen gewährt.  Mit der Internationalen Ermäßigungskarte für Eisenbahnpersonal können um etwa 50 % ermäßigte  Fahrausweise in unbegrenzter Anzahl bezogen werden. Die Ermäßigungskarten werden automatisch  (ohne Beantragung) für eine zweijährige Geltungsdauer ausgegeben.
AUSLAND
Sonstige Verkehrsunternehmen
Verkehrsunternehmen, mit denen bilaterale   Vereinbarungen abgeschlossen worden sind  bzw. mit denen die Gewährung von Fahrbegünstigungsausweisen  unter Zusicherung der  Gegenseitigkeit geregelt ist  Freifahrt bzw. die Ermäßigung von 50 % wird den  aktiven Mitarbeitern und deren Familienangehörigen  im vereinbarten Ausmaß gewährt,  und zwar in Form von nationalen (internen)   Fahrbegünstigungsausweisen. Verkehrsunternehmen, mit denen keine  Regelungen betreffend Fahrbegünstigungbestehen   Auf Grund eines von den ÖBB ausgestellten Zertifikates kann der aktive Mitarbeiter direkt beim  ausländischen Verkehrsunternehmen versuchen, Fahrbegünstigung für sich bzw. für seine   Familienangehörigen zu erhalten; ein Anspruch besteht nicht.

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VAEB beschließt den Behandlungsbeitrag für ihre Versicherten zu reduzieren

Das höchste Gremium der VAEB, die Generalversammlung,
beschließt eine Halbierung des Behandlungsbeitrages von derzeit 14 % auf 7 %. Der 12. Dezember wird in die Geschichtsbücher der VAEB eingehen. Erstmalig wird der Behandlungsbeitrag gesenkt. Die Maßnahme ist auf 4 Jahre befristet und gilt bei der Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe. Versicherte der VAEB, die ab 01 / 2015 einen Arzt aufsuchen, bezahlen nur mehr 7 % Selbstbehalt anstelle der bisherigen 14 %.
Weiters ist vorgesehen, dass bei Kindern – unabhängig vom Einkommen des Versicherten – ab 01 2015 auf die Entrichtung des
Behandlungsbeitrages verzichtet wird. Diese Maßnahme gilt ebenfalls ab 01 / 2015 und ist unbefristet.
Im Bereich der Psychotherapie wird der Kostenzuschuss bei
Einzeltherapien um 25 % angehoben, sodass pro Sitzung nunmehr 28,- Euro bezuschusst werden.
Bei CT- und MR-Bewilligungen entfällt ab 01 / 2015 die
Genehmigungspflicht durch den Chefarzt, wenn die Zuweisung zur
Untersuchung durch einen Vertragsfacharzt des jeweiligen Fachgebietes erfolgt.
Mit dieser breiten Palette an zusätzlichen Verbesserungen sei
gewährleistet, so Winkler, dass „Gesundheit für unsere Versicherten umfassend leistbar bleibt.“
Die VAEB ist ein berufsorientierter Versicherungsträger, der aus der Fusion der ehemaligen Versicherung der Eisenbahner mit der
Versicherungsanstalt des Bergbaus entstanden ist. Die VAEB gibt es in der Form seit 1.1.2005 und sie ist für die Durchführung der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung zuständig. Die VAEB ist ein bundesweit organisierter Versicherungsträger, der für 235.000 Versicherte in ganz Österreich zuständig ist.

Rückfragehinweis:
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
Bereich Gesundheit und Innovationen
Direktor Werner Bogendorfer
Linke Wienzeile 48-52, 1060 Wien
Tel.: +43 (0)50 2350-36100
Fax: +43 (0)50 2350-76100
E-Mail: werner.bogendorfer@vaeb.at
~

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Der Versand der Unterlagen für die at. Fahrbegünstigung

Die originale Information ist auf
http://www.pensionsservice.oebb.at/Verlaengerung_der_at._Fahrbeguenstigungsausweise/index.jsp
zu sehen.
Der Versand der Unterlagen für die at. Fahrbegünstigung erfolgt im Zeitraum vom 09.12.2014 bis 16.12.2014!
Sollten Sie nach diesem Zeitraum keine bzw. nicht alle Unterlagen erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: 1030 Wien, Erdberger Lände 40-48 Tel.: +43 (1) 93000 32500 – 2 (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00) e-mail pensionsservice@oebb.at

Hier eine Kurzfassung (ohne Bilder) und der Hinweis, dass die Marken nun drei Jahre gültig sind:
Die Berechtigungsmarken zur Inanspruchnahme der at. Fahrbegünstigung mit dem Aufdruck „2014“ sind nur mehr bis 31.Jänner 2015 gültig! Daher muss die Gültigkeitsdauer Ihrer aktuellen Fahrausweise verlängert werden.
Bereits ab Mitte Dezember 2014 erhalten alle anspruchsberechtigten Personen (ausgenommen Besitzer einer ID Card) und deren Angehörige die erforderlichen persönlichen Unterlagen inkl. eines Begleitschreibens für die at. Fahrbegünstigung.
Die Sendung besteht, je gewählter Nutzungsart, aus:
• Berechtigungsmarke(n)
• Internationalen Ermäßigungskarte(n)
• Freifahrscheine für 2015 bei Einzelfahrtversteuerung
Sie finden für sich und jeden Ihrer Angehörigen eine neue Berechtigungsmarke. Überprüfen Sie bitte ob für jeden in Ihrer Familie, der die Fahrbegünstigung in Anspruch nimmt, auch eine Berechtigungsmarke vorhanden ist und ob die Jahreszahl auf der Berechtigungsmarke die richtige Farbe hat, beziehungsweise die Wagenklasse stimmt.
Die neuen Berechtigungsmarken haben ein neues Design. Sie tragen im linken Feld die Jahreszahl „17“ und sind nun maximal 3 Jahre gültig, das heißt bis längstens zum 31.01.2018. Die Farben rot und grün kennzeichnen wie bisher Ihr gewähltes Versteuerungsmodell.
Auf der rechten Seite befindet sich ein maschinell auslesbarer Code (Aztec-Code). Dieser Code beinhaltet in komprimierter Form ausschließlich die auf der Berechtigungsmarke angeführten Daten und ermöglicht den Kontrollorganen der ÖBB, nach Schaffung der technischen Voraussetzungen, den Anspruch der at. Fahrbegünstigung online zu prüfen.
Internationale Ermäßigungskarte(n)
Sie erhalten für sich und jeden Ihrer Angehörigen, der Anspruch hat, eine Karte. Kinder über 25 Jahre haben keinen Anspruch und erhalten daher auch keine Karte.
Überprüfen Sie bitte ob für jeden in Ihrer Familie, der Anspruch hat, auch eine Ermäßigungskarte vorhanden ist und ob die Wagenklasse stimmt. Ermäßigungskarten ohne aufgedruckte persönliche Daten dürfen nicht verwendet werden.

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A.t. Fahrbegünstigung – Änderungen

A.t. Fahrbegünstigung – Änderungen
bei der Zulassungskarte ab 01.01.2015

Der Ticketverkauf der ÖBB beim Fahrkartenautomaten und online im ÖBB-Ticketshop wird immer mehr forciert. Die Mitarbeiter bei den Kassen und im Zug sollen dadurch entlastet werden und mehr Zeit für andere Serviceaufgaben bekommen.
Kaufen Kunden ihre Tickets beim Fahrkartenautomaten oder online, erhalten sie einen Preisnachlass; dies soll künftig auch für die a.t. Fahrbegünstigung gelten!
Vorstand und Konzernbetriebsrat haben sich darauf geeinigt, dass langfristig alle Tickets der a.t. Fahrbegünstigung über die üblichen Vertriebskanäle der ÖBB PV AG bezogen werden können. Ein erster Schritt wird ab 01.01.2015 mit der Zulassungskarte gemacht:
Der Preis der Zulassungskarte für Fahrten in der 1. Wagenklasse wird beim Kauf am Fahrkartenautomaten oder online im ÖBB-Ticketshop auf www.oebb.at auf € 2,70
gesenkt.
Der Zehnerblock (Zulassungskarte für 10 Fahrten) wird noch deutlicher reduziert und kostet im online-Verkauf oder beim Automaten nur noch € 24,00.
Der Preis der Zulassungskarte beim bedienten Verkauf (Personenkasse, Reisezentrum, Kundenservice oder im Zug) wird im Gegenzug auf € 3,00 (bisher € 2,90) geringfügig erhöht.
Beim Kauf einer Zulassungskarte im Zug wird zusätzlich ein Ausgabezuschlag von € 3,00 eingehoben. Dieses Servicepauschale wird auch von allen Bahnkunden beim Kauf von Tickets im Zug eingehoben und entspricht den geltenden Tarifbestimmungen.
Preise für Zulassungskarten für die 1. Wagenklasse ab 01.01.2015
Preis in Euro Vertriebsweg bisher 2,70 EF* beim Fahrkartenautomaten oder online 2,90
24,00 Zehnerblock beim Fahrkartenautomaten oder online 25,40
3,00 EF bei Personenkasse, Reiszentrum, Kundenservice 2,90
3,00 + 3,00** EF beim Kauf im Zug 2,90
3,00 Reservierungsgebühr*** online 3,00
3,50 Reservierungsgebühr*** Personenkasse 3,50

*Zulassungskarte für Einzelfahrt **Ausgabezuschlag/Servicepauschale * **ersetzt die Zulassungskarte
Nützen Sie künftig das günstigere Angebot und kaufen Sie Ihre Zulassungskarte beim Fahrkartenautomaten oder online. Beachten Sie auch, dass eine Sitzplatzreservierung, welche die Zulassungskarte ersetzt, nur € 3,00 (bzw. € 3,50 bei der Personenkassa) kostet und Ihnen den gewünschten Sitzplatz sichert.
Bei Dienstreisen wird es künftig möglich sein, die Zulassungskarte gleichzeitig mit dem Reiseauftrag im TAR/SAP zu buchen.
Der Inlandsteil des DB 150 wird derzeit neu erstellt und in Kürze veröffentlicht.

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Erhöhung der a.t.Fbg. Pauschalgebühren und Einzelfahrtverst.

Dem Vernehmen nach werden mit 01.01.2015 die Pauschalgebühren der at. Fahrbegünstigung wie folgt erhöht.
Die Valorisierung ist im DB 150 geregelt (analog Gehaltsanpassung).

Pauschalversteuerung Einzelfahrtversteuerung

 

ab dem vollendeten 61.
Lebensjahr
bis zum vollendeten 61.
Lebensjahr

 

1. Klasse € 4,57 (statt € 4,46) 1. Klasse € 4,57 (statt € 4,46) € 6,39 (statt € 6,24)
2. Klasse € 2,28 (statt € 2,23) 2. Klasse € 2,28 (statt € 2,23) € 6,39 (statt € 6,24)

 

Diese Beträge werden in der detaillierte Bezugsaufstellung, die im Zusammenhang mit der jährlichen Pensionserhöhung übermittelt wird, im Jänner 2015 zu sehen sein.

 

Auch wird – anlässlich der Änderung des Firmennamens (SSC => BCC) und –adresse – noch einmal der PensionistInnenausweis zugesandt.

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EXKURSION MÜLLVERBRENNUNGSANLAGE SPITTELAU

18 Kolleginnen und Kollegen trafen sich am 30.3.2015 im Foyer des Kundenzentrums der Müllverbrennung Spittelau .

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Unser Exkursionsleiter, Herr Baresch, führte uns in ein Multi Media Zentrum, wo uns ein Vortrag und ein Film über die Müllverbrennung und der Fernwärme- und kälte WienKessel gezeigt wurde. Auch viele Informationen bekamen wir dort von ihm und im Anschluss wurden wir durch diese technisch hochstehende Anlage geführt.

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Auf einer Autowaage konnten wir unser Gewicht von 1600 kg festellen. Die 1 1/2 Stunden der Exkursion verliefen durch die informative und abwechslungsreiche Gestaltung des Hr. Baresch wie in Minuten und so verabschiedeten wir uns mit reichlich neuem Wissen über das umfangreiche Aufgabenbereich der Müllverbrennung Spittelau mit großem Beifall.
Anschließedn ging es zum Gasthaus Grubmüller, wo wir ein wohlverdientes Mittagessen, mit viel Gesprächsstoff über die neuen Eindrücke,  verschmausten.

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UNGARISCHE STAATSBAHNEN – ERMÄSSIGUNG

Die Ermäßigungen, die die ungarische Regierung versichert ( z. B. die gebührenfreie Reise für EU-Bürger über 65 Jahren ) sind nur auf 2. Klasse und ausschließlich im Inlandverkehr zu beanspruchen, so sind sie nur für Reisen, die auf ungarischen Gebiet begonnen und abgeschlossen werden gültig, sie sind nicht als Teil von internationalen Gebühr verwendbar.
Wir informieren Sie, dass natürlich auch internationale Fahrgäste berechtigt sind, eine Fahrkarte für ungarische Inlandstrecke zu kaufen, es gilt keinerleie Begrenzung dafür. Für eine Auslandsreise sollen Sie die ganze Strecke über eine Auslandsfahrkarte verfügen.
In Zügen, die in Ungarn begonnene und in einem anderen Land abgeschlossene (als international erwiesene) Reise in Anspruch zu nehmen sind, ist die berufene gebührenfreie Ermäßigung für Inlandverkehr für unsere Zugbegleiter im Sinne des inland- und auch des internationalen Bahntarifs nicht anzunehmen.

 

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ÖBB cityjet: Neue Maßstäbe im Nahverkehr

Erster Zug fertig gebaut – Produktionsprozess voll angelaufen

(Wien, 11.11.2014) – Die ÖBB haben im Frühling 2013 auf Basis einer EU-weiten Ausschreibung 101 neue Züge für den Nah- und Regionalverkehr im Wert von etwa 590 Millionen Euro (inklusive Preisgleitung) bestellt. Damit modernisieren die ÖBB ihre Fahrzeugflotte weiter. Die neuen Siemens Züge werden beim Fahrgastkomfort neue, hohe Maßstäbe setzen. Im Herbst 2014 hat der erste Zug die Werkshallen verlassen, nun wird der Zug im Prüfzentrum auf Herz und Nieren geprüft. Der erste ÖBB cityjet kommt im Jänner 2015 für Tests im Windkanal nach Österreich. Ab März 2015 starten schließlich die Zulassungsfahrten. Ein Teil der Wertschöpfung wird in Österreich erbracht, denn die Drehgestelle kommen vom Siemens Werk in Graz, die Endfertigung für rund zwei Drittel der Züge erfolgt wie schon bei den railjets und den Taurus-Loks in ÖBB Werkstätten in Österreich. Fahrgäste werden im Winter 2015 erstmals den neuen Zug benützen können. 31 Züge sind für den S-Bahn-Verkehr in Wien und Niederösterreich vorgesehen, 35 Stück für den Regionalverkehr in Niederösterreich, 18 Stück für den Regionalverkehr in der Steiermark und 17 Stück den Regionalverkehr in für Oberösterreich. Für 99 weitere Züge besteht eine Option.

Fahrgäste genießen mehr Komfort denn je.
Beim ÖBB cityjet handelt es sich um ein dreiteiliges Elektrotriebfahrzeug, das in der S-Bahn-Version 4746 über 244 Sitzplätze und in der Regionalbahnversion 4744 über 259 Sitzplätze pro Zug verfügt. Bequeme Niederflureinstiege garantieren einen barrierefreien Zugang ohne Rampen auch für Rollstuhlfahrer und Familien mit Kinderwagen. Großes Augenmerk wird auf den Sitzkomfort gelegt: Fahrgäste entspannen sich in komfortablen, verstellbaren Sitzen mit Armlehnen und Fußstützen, eine auf die Sitzpositionen abgestimmte LED-Beleuchtung und Fahrgastinformation mit Bildschirmen im Wageninneren. Ergänzend sind Steckdosen, Tische und Fensterrollos vorgesehen. Die S-Bahnen erhalten sechs, die Regionalzüge vier Türen pro Einstiegsseite. Der ÖBB cityjet erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h.
Modernes Bahnfahren – effizienter Bahnbetrieb
Auch für die ÖBB ist der Betrieb der neuen Züge vorteilhaft: Im Vergleich zu bestehenden Fahrzeugen kann die Laufleistung zwischen den Wartungsintervallen bis zu dreimal höher als bei bestehenden Fahrzeugen sein. Die Zulassung des 160 km/h schnellen ÖBB cityjets wird in Österreich uneingeschränkt für alle Strecken erfolgen. Er wurde technisch angepasst, um auch Begegnungen mit 250 km/h schnellen Fernreisezügen problemlos zu ermöglichen.
Ein hoher Wirkungsgrad der Antriebsanlage, elektrodynamisches regeneratives Bremsen mit Energierückspeisung, ölfreie Kompressoren sorgen für einen effizienten und ressourcenschonenden Bahnbetrieb. Zusätzlich ist das Fahrzeug im Innen- und Außenbereich mit energieeffizienten LED-Lampen ausgestattet, eine lärmarme Vorheizanlage schützt die Anrainer, wenn der abgestellte Zug in der Nacht für die Fahrgäste aufgewärmt wird. CO2-Fühler stellen den Besetzungsgrad des Fahrzeuges fest und sorgen für eine umweltfreundliche Steuerung der redundanten Klimaanlage, ohne den Fahrgastkomfort zu beeinträchtigen. Die Triebfahrzeugführer werden durch technische Einrichtungen beim Energiesparen im Fahrbetrieb und Abstellbetrieb unterstützt.

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NEU: PENSIONSSERVICE

Ab sofort befindet sich das Pensionsservice in

1030 Wien, Erdberger Lände 40-48

Servicezeiten:  Mo. bis Do. von 8.00 bis 16.00

Telefon:
+43 (1) 93000 32500 – 1  für Fragen zur Pensionsabrechnung und sonstige Auskünfte
+43 (1) 93000 32500 – 2  für Angelegenheiten der at. Fahrbegünstigung
+43 (1) 93000 32500 – 3  für Todesfälle und Erstzuerkennung von Witwen- und Waisenpensionen
+43 (1) 93000 32500 – 4  für Angelegenheiten des Bundespflegegeldes

Fax: +43 (1) 93000 25251

E-Mail: pensionsservice@oebb.at

Plan Pensionsservice0001

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Änderungen bei der Zulassungskarte ab 01.01.2015

Der Ticketverkauf der ÖBB beim Fahrkartenautomaten und online im ÖBB-Ticketshop wird immer mehr forciert. Die Mitarbeiter bei den Kassen und im Zug sollen dadurch entlastet werden und mehr Zeit für andere Serviceaufgaben bekommen.
Kaufen Kunden ihre Tickets beim Fahrkartenautomaten oder online, erhalten sie einen Preisnachlass; dies soll künftig auch für die a.t. Fahrbegünstigung gelten!
Vorstand und Konzernbetriebsrat haben sich darauf geeinigt, dass langfristig alle Tickets der a.t. Fahrbegünstigung über die üblichen Vertriebskanäle der ÖBB PV AG bezogen werden können. Ein erster Schritt wird ab 01.01.2015 mit der Zulassungskarte gemacht:
Der Preis der Zulassungskarte für Fahrten in der 1. Wagenklasse wird beim Kauf am Fahrkartenautomaten oder online im ÖBB-Ticketshop auf www.oebb.at auf € 2,70 gesenkt. Der Zehnerblock (Zulassungskarte für 10 Fahrten) wird noch deutlicher reduziert und kostet im online-Verkauf oder beim Automaten nur noch € 24,00.
Der Preis der Zulassungskarte beim bedienten Verkauf (Personenkasse, Reisezentrum, Kundenservice oder im Zug) wird im Gegenzug auf € 3,00 (bisher € 2,90) geringfügig erhöht.
Beim Kauf einer Zulassungskarte im Zug wird zusätzlich ein Ausgabezuschlag von € 3,00 eingehoben. Dieses Servicepauschale wird auch von allen Bahnkunden beim Kauf von Tickets im Zug eingehoben und entspricht den geltenden Tarifbestimmungen.
Preise für Zulassungskarten für die 1. Wagenklasse ab 01.01.2015
Preis in Euro Vertriebsweg
neu 2,70; EF* beim Fahrkartenautomaten oder online; bisher 2,90
neu 24,00; Zehnerblock beim Fahrkartenautomaten oder online; bisher 25,40
neu 3,00; EF bei Personenkasse, Reiszentrum, Kundenservice; bisher 2,90
neu 3,00 + 3,00**; EF beim Kauf im Zug; bisher 2,90
neu 3,00; Reservierungsgebühr*** online; bisher 3,00
neu 3,50; Reservierungsgebühr*** Personenkasse; bisher 3,50
*Zulassungskarte für Einzelfahrt
**Ausgabezuschlag/Servicepauschale
***ersetzt die Zulassungskarte
Nützen Sie künftig das günstigere Angebot und kaufen Sie Ihre Zulassungskarte beim Fahrkartenautomaten oder online. Beachten Sie auch, dass eine Sitzplatzreservierung, welche die Zulassungskarte ersetzt, nur € 3,00 (bzw. € 3,50 bei der Personenkassa) kostet und Ihnen den gewünschten Sitzplatz sichert.
Bei Dienstreisen wird es künftig möglich sein, die Zulassungskarte gleichzeitig mit dem Reiseauftrag im TAR/SAP zu buchen.
Der Inlandsteil des DB 150 wird derzeit neu erstellt und in Kürze veröffentlicht.
Vielleicht in diesem Zusammenhang von Interesse:
Tarifbestimmungen für Online-Tickets:
Punkt D.1.3.3.3. “Das Online Ticket kann mit dem Abholcode an jedem ÖBB-Fahrkartenautomaten und jeder ÖBB-Personenkasse ausgedruckt werden. Bitte beachten Sie: für den Ausdruck an der ÖBB-Personenkasse wird eine Servicegebühr nach E.1.10. eingehoben.”
Das kostete zuletzt € 1.- (inkl. 10% USt)

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