2. Mai 2017 Obmann Mandelburger „Eindrücke SÜDINDIEN“

Obmann Alfred MANDELBURGER  zeigte am 2.5.2017 in einer eindrucksvollen und interessanten Diaschau eine für uns unbekannte Welt von Südindien. Aufmerksam folgten die KollegenInnen seinen Ausführungen und staunten über die  farbigen und gelungenen Aufnahmen .

Vor dem Vortrag wurde die Wahl der Ortsgruppe 21 durch das Wahlkomitee , bestehend aus dem

     
Wahlleiter Alfred REIHS, den Kollegen Herbert KOLARSKY und Herbert KRAUS abgehalten und sie verkündeten nachstehendes  Ergebnis:

Obmann: Alfred MANDELBURGER
Obmann Stellvertreter: Bruno WITZ
Kassier: Gerhard SCHUCKERT
Kassier Stellvertreter: Gottfried NIEFERGALL
Kassier Stellvertreter: Viktor MAYER
Schriftführer und Obmann-Stellvertr. Roman DYGRYN
Schriftführer Stellvertreter: Josef BAUER
EDV: Eduard RIEDL
Beisitzer: Helmut HOFMANN
KONTROLLE:
Obmann der Kontrolle: Ing. Johann KOHEL
Josef LAUDON
Karl REISINGER

EHRENMITGLIED:
Ing. Johann PLODERER

 

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FRÜHLINGSFAHRT ins WALDVIERTEL 25.5.2017

 Am 25.Mai 2017 bei bewölktem, aber trockenen Wetter starteten wir mit 2 Bussen und 69 Kolleginnen und Kollegen um 8.15 von Wien Erdberg aus nach Gmünd. Die „Waldviertlerbahn“ mit reservierten 3 Wagons erwartete uns bereits und um 10.50 setzte sich die Nostalgielok mit den Nostalgiewagons in Bewegung und bachte uns nach 25 min. Fahrzeit nach Alt Naglberg, wo uns der Chef der „Glasfabrik Apfelthaler“ herzlich willkommen hieß. Eine eindrucksvolle Darstellung des Glasmachens mit Glasblasen und anderen interessanten Ausführungen, erweckte das Interesse der Kolleginnen und Kollegen derart, dass sich nach einer Besichtigung der Schauräume an der Kasse eine lange Schlange der Käufer diverser Glasfabrikationen bildet.

 
Weiter gings mit den Bussen nach Schrems, wo bereits die Wirtin des Gasthauses Schönauer uns freundlich erwartend uns zu den bereits reservierten Plätze im Gasthaus geleitete. Nach einem herzhaften und gutem Essen fuhren wir weiter nach Roggenreith und um 15.30 erfuhren wir alles über die größte Whiskydestilation im Lande. Frau Haider erklärte in bewährter Form und Charme die Geschichte ihrer Firma und im Anschluss gabs natürlich eine Verkostung des guten „Roggensaftes“.Durch eine Umleitung verspätet kamen wir aber dennoch gut gelaunt beim Heurigen Denk in Weissenkirchen an. Mit belegtem Brot und einigen Gläschen Wein unterhielten sich die Teilnehmer  im Garten und im Lokal  bestens. Auch die bewährte Musik der Koll. Strasser fehlte nicht und so wurde bei bester Stimmung der Tag beendet. Leider musste wir um 19.30 die Busse besteigen, welche uns nach einem voll ausgefüllten Tag nach Floridsdorf oder nach Erdberg wieder nach Hause brachten.

 

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Höhe der Witwenpension/Witwerpension

Maßgebend für die Höhe der Witwenpension/Witwerpension bzw. Pension für hinterbliebene eingetragene Partnerinnen/hinterbliebene eingetragene Partner ist die Relation der Einkommen der Verstorbenen/des Verstorbenen und der überlebenden Ehepartnerin/des überlebenden Ehepartners bzw. der hinterbliebenen eingetragenen Partnerin/des hinterbliebenen eingetragenen Partners grundsätzlich in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Zeitpunkt des Todes der Versicherten/des Versicherten. War jedoch das Einkommen der Verstorbenen/des Verstorbenen in den letzten zwei Jahren durch Krankheit bzw. Arbeitslosigkeit vermindert, werden die letzten vier Kalenderjahre vor dem Zeitpunkt des Todes herangezogen.

Für die Ermittlung des individuellen Prozentsatzes ist es vorerst erforderlich, das relevante Einkommen der Verstorbenen/des Verstorbenen und der Hinterbliebenen/des Hinterbliebenen festzustellen, wobei folgende Formel gilt:FormelDie Höhe der Witwenpension/Witwerpension bzw. Pension für hinterbliebene eingetragene Partnerinnen/hinterbliebene eingetragene Partner beträgt zwischen null Prozent und 60 Prozent der Pension des Verstorbenen/der Verstorbenen.

Der Prozentsatz hängt zunächst von der Berechnungsgrundlage (Einkommen in den letzten zwei bzw. vier Jahren vor dem Stichtag) der Ehepartnerin/des Ehepartners bzw. der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners ab:

40-prozentige Pension
Bei gleich hohen Berechnungsgrundlagen
60-prozentige Pension
Wenn die Berechnungsgrundlage der Witwe/des Witwers bzw. der hinterbliebenen eingetragenen Partnerin/des hinterbliebenen eingetragenen Partners lediglich 1/3 der Berechnungsgrundlage der Verstorbenen/des Verstorbenen beträgt
Die Pension beträgt null
Wenn die Berechnungsgrundlage der Witwe/des Witwers bzw. der hinterbliebenen eingetragenen Partnerin/des hinterbliebenen eingetragenen Partners um mehr als 2 1/3-mal höher als die der Verstorbenen/des Verstorbenen ist
Erhöhung der Pension auf 60 Prozent
Ist bei einer Hinterbliebenenpension unter 60 Prozent das Gesamteinkommen der Überlebenden/des Überlebenden niedriger als 1.887,39 Euro, wird sie auf 60 Prozent erhöht, höchstens aber so weit, bis das Gesamteinkommen 1.887,39 Euro erreicht (60 Prozent dürfen aber dabei keinesfalls überschritten werden)
Keine Witwenpension/Witwerpension bzw. Pension für hinterbliebene eingetragene Partnerinnen/hinterbliebene eingetragene Partner
Erhalten Personen, deren Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen das Doppelte der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage überschreitet (derzeit monatlich 8.460 Euro)

Die Auszahlung der Pension erfolgt monatlich im Nachhinein, jeweils am 1. des Folgemonats. Im April und Oktober wird die Pension in doppelter Höhe (Pensions­sonder­zahlung) angewiesen. Bei ÖBB PensionistInnen gilt die bekannte Sonderregelung von jeweils der Hälfte der Pensionsleistung im März, Juni, September und Dezember.

Die Höhe der Pension darf bei geschiedenen Eheleuten in der Regel nicht höher als die Höhe der Unterhaltsverpflichtung bzw. der tatsächlichen Unterhaltsleistung sein.

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DB-Sperrliste ab 11. Dezember 2016

Züge der Deutschen Bahn AG (DB AG)
Soeben ist von der DB AG mitgeteilt worden, dass für die Benützung von Zügen der DB AG vom 11.12.2016 bis 10.06.2017 eine neue Sperrliste gilt, die dieser Richtlinie beigefügt ist. Somit kommen für diesen Zeitraum folgende Bestimmungen zu Anwendung:

Elektronische FIP-Fahrscheine:

Elektronische FIP-Fahrscheine werden grundsätzlich in allen Zügen anerkannt. Lediglich die in der Beilage angeführten Züge des Personenfernverkehrs sind auf den genannten Streckenabschnitten an den genannten Tagen (Feiertage gelten wie die entsprechenden Wochentage) für die Inhaber von elektronischen FIP-Fahrscheinen gesperrt.

Inhaber eines elektronischen FIP-Fahrscheins, die einen gesperrten Zug benützen, werden als Reisende ohne gültigen Fahrausweis behandelt.

Elektronische FIP-Fahrscheine für Dienst- und Begleitreisen, die mit dem viersprachigen Stempelabdruck „Kein Zuschlag erforderlich” versehen sind, gelten in allen Zügen an allen Tagen.

Internationale Ermäßigungskarten für Eisenbahnpersonal:

Fahrausweise, die auf Grund der Ermäßigungskarte gelöst worden sind, gelten in allen Zügen an allen Tagen.
Beim Verkauf außerhalb Deutschlands werden relationsbezogene Komplettpreise ver­rechnet, d.h. jeder Strecke wird ein Preis zugeordnet, der für alle Produktklassen (ICE, IC/EC und Produktklasse C – Nahverkehr) gilt.

Internationale Freifahrkarten:
Die Internationalen Freifahrkarten gelten in allen Zügen an allen Tagen.
Die besonders gekennzeichneten bahn.comfort-Bereiche in den Zügen dürfen nur von Reisenden, die an diesem Serviceprogramm teilnehmen, genützt werden.
In verschiedenen Bahnhöfen Deutschlands gibt es DB Lounges. Grundsätzlich können Inhaber von elektronischen FIP-Fahrscheinen 1. Klasse mit dem Stempelabdruck „Dienstreise“ und Inhaber von Internationalen Freifahrkarten diese Lounges, nicht jedoch deren 1. Klasse-Bereich, benützen. Ebenso können Begleitpersonen dieser Inhaber die Lounges gegen Bezahlung der dafür festgesetzten Gebühr nützen. Allerdings kann bei Kapazitätsengpässen das Personal der Lounge-Rezeption den Inhabern der genannten FIP-Ausweise den Zutritt verweigern.
In diesem Zusammenhang erinnern wir daran, dass für die Benützung der auf den Strecken der ÖBB verkehrenden ICE-Züge mit at. Fahrbegünstigungsausweisen die für EC- und IC-Züge der ÖBB verlautbarten Bestimmungen gelten.

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Erhöhung der Pauschalversteuerung mit 1.1.2017

Die Pauschalgebühren erhöhen sich mit 01.01.2017 . . . . .  im Modell Pauschalversteuerung ergibt dies folgende Erhöhung

für die 2. Klasse von 2,32 € auf 2,35 € Erhöhung um 0,03 € *)

für die 1. Klasse von 4,65 € auf 4,73 € Erhöhung um 0,08 € *)

im Modell Einzelfahrtversteuerung ergibt dies – unabhängig von der Wagenklasse – eine Erhöhung von 6,51 € auf 6,61 € Erhöhung um 0,10 €

Anmerkung: Für die Monatspauschalgebühr ist auch Umsatzsteuer zu leisten. Die jeweiligen Beträge sind in der “Verständigung über die Leistungshöhe zum 01. Jänner 2017” zu sehen. Die Zusendung erfolgt zum Jahreswechsel  – bitte Posteingang beachten!

*) Ab dem Monat, das auf die Vollendung der tarifmäßigen Seniorenaltersgrenze aller zum Verband aus primär Begünstigtem und Angehörigen zählenden Personen folgt, beträgt die Monatspauschalgebühr unabhängig vom gewählten Modell die jeweils unter „Pauschalnutzung“ angeführte jeweilige Höhe.

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HERINGSSCHMAUS 2017

Am 1. März 2017  fuhren 50 KollegenInnen vom Westbahnhof mit dem Bus nach Herzogenburg. Probst Maximilian Fürnsinn emping uns persönlich und hielt eine unterhaltsame Ansprache. Nachdem 2 Gruppen gebildet wurden, wurden wir mittels  2 Mitarbeiterinnen durch das Stift und die Kirche geführt und erfuhren durch diese  sehr interessanten Infomationen.
Anschließend ging es nach St. Christophen, wo uns bereits schön gedeckte Tische und  das Heringsschmausbufett erwartete. Verschiedene kalte und warme Fische, Heringssalate, Suppen und andere Köstlichkeiten wurden Kredenzt. Auch  hervorragende Weine wurden serviert. Nach dem Essen gabs noch Torten und Mehlspeisen mit Kaffee zum genießen.
Koll. Strasser unterhielt uns wieder  mit ihrer Harmonika und viele KollegenInnen sangen vergnügt zu den alten Gassenhauern mit.
Um 16.45 gings aber dann doch wieder nach Wien und die Gedanken waren wohl bei allen noch bei dem schönen Tag.
        
    

 

 

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4. April 2017 Referent: Patientenombudsmann Franz BITTNER

Bildergebnis für franz bittner lebenslauf     Am 4. April 2017 referierte  Herr Franz BITTNER, Patientenombudsmann, vom Jan. 1997 – Juni 2009 an unserem Versammlungsort am Praterstern.

Er erzählte über seine berufliche Vergangenheit und dann gab er einen Überblick über sein Aufgabenbericht und zeigte einige Statistiken.

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7. März 2017 Referent: Dipl.Ing. Otto R. BRANDTNER

Am 7.3.2017 hielt  Dipl.Ing. BRANDTNER , Ingenieurkonsulent i.R.,
ein Referat über die Berninabahn, sowie erzählte er einige Anekdoten seines sehr abwechslungsreichem Leben und gab einen Einblick in das Eisenbahnmuseum Strasshof, dem er als Marketingreferent vorsteht.

   

Da sein Referat sehr unterhaltsam verlief, verging die Zeit wie im Fluge und die ca. 50 KollegenInnen unterhielten sich köstlich.

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7. Feber 2017 Frau Sandra TRAKL

Am 7.2.2017 wird Frau Sandra TRAKL, Gesundheitskoordinatorin des GBS Nordbahnstr. ein Referat über die Neuerungen innerhalb der VAEB halten.

1020, Praterstern 1, 15 Uhr

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Im Jänner 2017 findet keine Versammlung statt!

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